Allgemeine Geschäftsbedingungen der InnovAItion Campus GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der InnovAItion Campus GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und ihrem Auftraggeber (im Folgenden auch „Teilnehmer“ genannt) für die Teilnahme an allen Seminaren, Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Inhouse-Trainings des Aufragnehmers (im Weiteren als „Bildungsleistung“ bezeichnet). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss & Anmeldung
2.1 Anmeldungen zu Bildungsleistungen können via E-Mail oder telefonisch angenommen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung über die Website des Veranstalters.
2.2 Mit der Anmeldung zu einer Bildungsveranstaltung haben Teilnehmende die Inhalte und Zielgruppenfestlegung zur Kenntnis genommen und erklären sich mit diesen einverstanden. Die Teilnahme an einer Bildungsleistung kann zudem einer fachlichen und sprachlichen Prüfung gemäß der definierten und veranstaltungsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen obliegen.
2.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (elektronischen) Bestätigung durch den Veranstalter zustande.
2.4 Obwohl der Veranstalter bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen, kann der Veranstalter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird der Veranstalter den Auftraggeber hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
2.5 Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3. Durchführung
3.1 Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
3.2 Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
3.3 Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
3.4 Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
3.5 Aussagen und Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
3.6 Für als Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert. Ggf. können sich Änderungen bezüglich des Durchführungsortes ergeben oder der Termin als virtuelle Bildungsleistung durchgeführt werden. Eine angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist möglich.
4. Pflichten des Teilnehmers
4.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Inhouse-Veranstaltungen
5.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden.
5.2 Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
5.3 Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Der Veranstalter ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Leistungsfristen/-termine bei Inhouse-Veranstaltungen
6.1 Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
6.2 Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Auftraggeber dem Veranstalter alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.
7. Nutzungsrechte
7.1 Der Auftragnehmer bleibt Inhaberin aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art und gleich, ob eingetragen oder nicht, geschützt sind oder geschützt werden können und die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zustehen oder von dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss entwickelt werden. Dies gilt ebenso für Bearbeitungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen.
7.2 Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.
7.3 Seminarunterlagen, die dem Auftraggeber bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
7.4 Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Veranstalter dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen der Veranstalter ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
7.5 Sofern der Veranstalter, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Auftraggeber erstellt, erhält der Auftraggeber an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
7.6 Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungsleistung abgegolten.
7.7 Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
8. Stornierung von Offenen Seminaren durch den Auftraggeber (Teilnehmer)
8.1 Für Bildungsleistungen außer Online-on-demand Bildungsleistungen gilt, dass bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.
8.2 Für Online-on-demand Bildungsleistungen ist keine Stornierung möglich. Das Recht auf Widerruf bleibt unberührt.
8.3 Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
8.4 Es besteht kein Anspruch auf die teilweise oder vollständige Rückerstattung von bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls oder des vorzeitigem Verlassens der Bildungsveranstaltung durch den Teilnehmer.
9. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsleistung durch den Veranstalter
9.1 Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.2 Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
10. Zahlungsbedingungen / Vergütung
10.1 Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungs- und Bestellnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
10.2 Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
10.3 Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
10.5 Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
10.6 Für beim Veranstalter bei der Durchführung einer Inhouse-Schulung anfallende Dienstreisen erstattet der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, folgende im Zusammenhang mit der Bildungsleistung anfallende erforderliche Aufwendungen: Kilometergelderstattung à 0,50 € pro gefahrenem Kilometer, Weiterbelastung von Übernachtungskosten nach Beleg, Kosten von Dienstreisen nach Beleg (Flüge innerhalb eines Landes oder Kontinents: Economy Class; Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge: Business Class; Mietfahrzeuge, Taxi, Parkgebühren, Bahnfahrten 1. Klasse etc.), Spesen. Reisezeit erstattet der Auftraggeber bei einer Vergütung nach Tagessätzen mit 100 % des jeweiligen Stundensatzes, der sich aus dem Tagessatz laut Angebot ergibt. Bei einer Vergütung nach Stunden werden Reisezeiten mit dem jeweiligen Stundensatz berechnet.
10.7 Alle in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung beim Auftraggeber ohne Abzüge zur Zahlung fällig und verstehen sich immer zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Haftung
11.1 Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
11.2 Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in der vorgenannten Ziffer erwähnten Fälle gegeben ist.
11.4 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
12. Höhere Gewalt
12.1 Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
12.2 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
13. Lichtbildaufnahmen
13.1 Das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen der Bildungsleistung jeder Art durch andere als vom Veranstalter hierfür bestimmte und ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte oder beauftragte Personen nicht zugelassen.
14. Datenschutz
14.1 Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.
14.2 Geschäftliche Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen des Veranstalters genutzt.
14.3 Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters postalisch an InnovAItion Campus GmbH, Bautzner Str. 120, 01099 Dresden oder per E-Mail an ai@innovaition-campus.com widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
14.4 Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
15.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dem Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich abgewichen werden.
15.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jeder Vertragspartner hat in diesem Fall das Recht, die Vereinbarung einer gültigen durchführbaren Bestimmung zu verlangen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Falle einer Regelungslücke.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann.
Stand: April 2022